Die Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine ist eine evangelische Kirche, die ihre Angelegenheiten im Rahmen ihrer Kirchenordnung (D/NL) selbstständig regelt. Seit 1922 ist sie anerkannt als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine ist eine von derzeit 29 Provinzen der weltweiten Brüder-Unität (Unitas Fratrum, Moravian Church). Sie ist ein Verband von Gemeinden, Gemeindegruppen, Sozietäten, diakonischen Werken, Schulen und Missionsorganisationen in Albanien, Deutschland, Dänemark, Estland, Lettland, in den Niederlanden, in Schweden und der Schweiz.

Synode

Die Synode

Die Synode der Evangelischen Brüder-Unität ist ihre höchste verfassungsmäßige Vertretung. Sie besteht aus amtlichen und gewählten Abgeordneten, die jeweils für eine sechsjährige Amtsdauer der Synode angehören. Die Synode kommt alle zwei Jahre an wechselnden Orten zu Tagungen zusammen.

Die Synode wählt die Kirchenleitung (Direktion) und überträgt ihr die Leitung, Verwaltung und Vertretung der Brüder-Unität. Die Synode wählt auch die Bischöfe sowie die Delegierten zu den Synoden der weltweiten Brüder-Unität (Unitätssynoden).

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Die Direktion

Die Direktion ist die von der Synode gewählte und ihr verantwortliche Leitung der Brüder-Unität. Sie besteht aus fünf Mitgliedern und hat ihren Sitz an drei Orten: Bad Boll (Baden-Württemberg), Herrnhut (Sachsen), Zeist (Niederlande). Die Direktionsmitglieder werden jeweils für sechs Jahre gewählt.

Mitglieder der Direktion sind:

Erdmute Frank, Herrnhut
Raimund Hertzsch, Bad Boll
Heide-Rose Weber, Bad Boll
Johannes Welschen, Zeist (Niederlande)

Die Gemeinden

Die Gemeinden sind rechtlich selbstständig, ihre Leitung und Verwaltung untersteht der Aufsicht der Direktion. Die Ältestenräte und Pfarrer sind gemeinsam für die Gemeinden verantwortlich.

Der Ältestenrat ist die Vertretung und Leitung einer Gemeinde. Er besteht aus amtlichen und gewählten Mitgliedern. Im Gemeinrat versammeln sich alle für die Synode wahlberechtigten Mitglieder einer Gemeinde, um über gemeindespezifische Anliegen zu beraten.

Übersicht über unsere Gemeinden und Sozietäten im deutschsprachigen Bereich sowie in unseren europäischen Nachbarländern

Konferenz der Brüdergemeinen in Deutschland

Neben den Themen, die die Europäisch-Festländische Provinz der Brüder-Unität als ganze betreffen und die auf der Synode und in intersynodalen Ausschüssen und Arbeitsgruppen bearbeitet werden, gibt es Dinge, die besser auf regionalen Ebenen behandelt werden, weil sie nicht für alle Regionen gleichermaßen zutreffen. Dieses Gremium ist in Deutschland die „Konferenz der Brüdergemeinen in Deutschland“, umgangssprachlich die „Deutsche Konferenz“. In den Niederlanden heißt das Gremium „Centrale Raad“, in der Schweiz „Herrnhuter Brüdergemeine in der Schweiz (HBGS)“. In die „Deutsche Konferenz“ entsendet jede Gemeinde zwei Delegierte.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Brüder-Unität wird entweder durch die Taufe oder durch die Aufnahme in eine Gemeinde erworben. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Ältestenrat einer Gemeinde. Jedes Mitglied trägt durch einen angemessenen regelmäßigen Beitrag (Gemeinbeitrag) zu den Aufgaben der Gemeinde und der ganzen Brüder-Unität bei.

Eine Besonderheit in der Brüder-Unität ist die Doppelmitgliedschaft. Wer in der Brüder-Unität Mitglied werden möchte, muss nicht aus seiner evangelischen Heimatkirche und -gemeinde austreten.

Die Ämter

Im geistlichen Dienst kennt die weltweite Brüder-Unität drei Ämter: das des Diakonus, das des Presbyters und das des Bischofs. Alle Ämter sind für Männer und Frauen gleichberechtigt zugänglich. Wer zum Diakonus oder zur Diakona ordiniert ist, ist berechtigt, die Sakramente (Taufe und Abendmahl) zu verwalten. Das Bischofsamt verleiht keine Verwaltungsbefugnisse. Es ist vor allem ein seelsorgerliches Amt an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im geistlichen Dienst.

Erläuterungen zum Bischofsamt in der Evangelischen Brüder-Unität

Gemeinbeitrag

Der Gemeinbeitrag ist eine der wichtigen Säulen in der Refinanzierungsstruktur und insbesondere bedeutsam für die Finanzierung der Gemeindeaufgaben und des Verkündigungsbeitrages.

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