Organigramm
Ein Organigramm der Brüder-Unität finden Sie hier
Die Direktion
Die Direktion ist die von der Synode gewählte und ihr verantwortliche Leitung der Brüder-Unität. Sie besteht aus vier Mitgliedern und hat ihren Sitz an drei Orten: Bad Boll (Württemberg), Herrnhut (Sachsen), Zeist (Niederlande). Die Direktionsmitglieder werden jeweils für sechs Jahre gewählt.
Mitglieder der Direktion sind:
Benigna Carstens, Herrnhut
Raimund Hertzsch, Bad Boll
Heide-Rose Weber, Bad Boll
Johannes Welschen, Zeist
Der Finanzausschuss
Im Blick auf Finanzen und Vermögen der Brüder-Unität wählt die Synode einen intersynodalen Finanzausschuss. Er fasst unter anderem Beschlüsse über den Jahresvoranschlag, den Vermögensstatus und den konsolidierten Jahresabschluss. Der Finanzausschuss arbeitet ehrenamtlich und ist der Synode verantwortlich.
Mitglieder des Finanzausschusses sind seit 2018:
- Lydia Pond, Amsterdam-Zuidoost
- Patrick Blümel, Bad-Boll
- Astrid van van de Vijver, Rotterdam Centrum
- Niels Gärtner, Nordrhein-Westfalen
- Alexander Künzel, Hamburg
- Bettina-Dietlinde Peters, Berlin
- Jan-Thomas Walther, Dresden
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Brüder-Unität wird entweder durch die Taufe oder durch die Aufnahme in eine Gemeinde erworben. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Ältestenrat einer Gemeinde. Jedes Mitglied ist verpflichtet, durch einen regelmäßigen Beitrag (Gemeinbeitrag) zu den Aufgaben der Gemeinde und der ganzen Brüder-Unität beizutragen.
Eine Besonderheit in der Brüder-Unität ist die Doppelmitgliedschaft. Wer in der Brüder-Unität Mitglied werden möchte, muss nicht aus seiner evangelischen Heimatkirche und -gemeinde austreten.
Die Gemeinden
Die Gemeinden sind rechtlich selbstständig, ihre Leitung und Verwaltung untersteht der Aufsicht der Direktion. Die Ältestenräte und Pfarrer sind gemeinsam für die Gemeinden verantwortlich.
Der Ältestenrat ist die Vertretung und Leitung einer Gemeinde. Er besteht aus amtlichen und gewählten Mitgliedern. Im Gemeinrat versammeln sich alle für die Synode wahlberechtigten Mitglieder einer Gemeinde, um über gemeindespezifische Anliegen zu beraten.
Hier zu den einzelnen Gemeinden.
Die Ämter
Im geistlichen Dienst kennt die weltweite Brüder-Unität drei Ämter: Diakonus, Presbyter und Bischof. Alle Ämter sind für Männer und Frauen gleichberechtigt zugänglich. Wer zum Diakonus oder zur Diakona ordiniert ist, ist berechtigt, die Sakramente (Taufe und Abendmahl) zu verwalten. Das Bischofsamt verleiht keine Leitungsbefugnisse. Es ist vor allem ein seelsorgerliches Amt an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im geistlichen Dienst.
Verhaltenskodex für die Mitarbeit
Die Direktion (Kirchenleitung) hat im Mai 2021 einen Verhaltenskodex für Mitarbeitende in der Europäisch-Festländischen Provinz der Brüder-Unität beschlossen, der das Ziel hat, grenzüberschreitendes Verhalten zu verhindern. Er wird von allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der EBU unterschrieben.
Die Brüder-Unität als selbstständige Kirche
Die Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine ist eine evangelische Kirche, die ihre Angelegenheiten im Rahmen ihrer Kirchenordnung (D/NL) selbstständig regelt. Seit 1922 ist sie anerkannt als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine ist eine von derzeit 29 Provinzen der weltweiten Brüder-Unität (Unitas Fratrum, Moravian Church). Sie ist ein Verband von Gemeinden, Gemeindegruppen, Sozietäten, diakonischen Werken, Schulen und Missionsorganisationen in Albanien, Deutschland, Dänemark, Estland, Lettland, in den Niederlanden, in Schweden und der Schweiz.
Konferenz der Brüdergemeinen in Deutschland
Neben den Themen, die die Europäisch-Festländische Provinz der Brüder-Unität als ganze betreffen und die auf der Synode und in intersynodalen Ausschüssen und Arbeitsgruppen bearbeitet werden, gibt es Dinge, die besser auf regionalen Ebenen behandelt werden, weil sie nicht für alle Regionen gleichermaßen zutreffen. Dieses Gremium ist in Deutschland die »Konferenz der Brüdergemeinen in Deutschland«, umgangssprachlich die »Deutsche Konferenz«.
In den Niederlanden heißt ihr Pendant »Centrale Raad«, in der Schweiz »Herrnhuter Brüdergemeine in der Schweiz (HBGS)«. In die »Deutsche Konferenz« entsendet jede Gemeinde zwei Delegierte. Mehr ...
Kommission für Fälle sexualisierter Gewalt
Die Evangelische Brüder-Unität ist der Überzeugung, dass sexueller Missbrauch Sünde ist, böse in Gottes Augen und Unrecht gegenüber Mitmenschen. Deshalb stellt sie sich eindeutig an die Seite von Opfern sexuellen Missbrauchs.
Die Gemeinde soll ein sicherer Ort für Mitglieder, Mitarbeitende, Freunde und Gäste sein. Diesem Ziel dienen Verhaltenskodizes, Risikoanalysen und Fortbildungen. Es wird ein Klima angestrebt, in dem alle Beteiligten es wagen, offen zu sein und auch wahrnehmen, was in ihrer Umgebung geschieht.
In diesem Zusammenhang hat die Evangelische Brüder-Unität eine Kommission eingerichtet, die in Verdachtsfällen auf sexuellen Missbrauch Betroffene anhört und der Direktion Handlungsempfehlungen gibt. Vorsitzende ist Dietlinde-Bettina Peters, stellvertretende Vorsitzende ist Marie Anne Subklew-Jeutner.
Direkter Kontakt zur Kommission: kommission(at)ebu.de
Download der Ordnung der »Kommission zur individuellen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs« in der EBU