Die Direktion
Die Direktion ist die von der Synode gewählte und ihr verantwortliche Leitung der Brüder-Unität. Sie besteht aus fünf Mitgliedern und hat ihren Sitz an drei Orten: Bad Boll (Württemberg), Herrnhut (Sachsen), Zeist (Niederlande). Die Direktionsmitglieder werden jeweils für sechs Jahre gewählt.
Mitglieder der Direktion sind:
Holger Perske, Bad Boll
Christoph Reichel, Zeist
Michael Schmorrde, Herrnhut
Frieder Vollprecht, Bad Boll
Johannes Welschen, Herrnhut
Die Gemeinden
Die Gemeinden sind rechtlich selbstständig, ihre Leitung und Verwaltung untersteht der Aufsicht der Direktion. Die Ältestenräte und Pfarrer sind gemeinsam für die Gemeinden verantwortlich.
Der Ältestenrat ist die Vertretung und Leitung einer Gemeinde. Er besteht aus amtlichen und gewählten Mitgliedern. Im Gemeinrat versammeln sich alle für die Synode wahlberechtigten Mitglieder einer Gemeinde, um über gemeindespezifische Anliegen zu beraten.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Brüder-Unität wird entweder durch die Taufe oder durch die Aufnahme in eine Gemeinde erworben. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Ältestenrat einer Gemeinde. Jedes Mitglied ist verpflichtet, durch einen regelmäßigen Beitrag (Gemeinbeitrag) zu den Aufgaben der Gemeinde und der ganzen Brüder-Unität beizutragen.
Eine Besonderheit in der Brüder-Unität ist die Doppelmitgliedschaft. Wer in der Brüder-Unität Mitglied werden möchte, muss nicht aus seiner evangelischen Heimatkirche und -gemeinde austreten.
Der Finanzausschuss
Im Blick auf Finanzen und Vermögen der Brüder-Unität wählt die Synode einen intersynodalen Finanzausschuss. Er fasst unter anderem Beschlüsse über den Jahresvoranschlag, den Vermögensstatus und den konsolidierten Jahresabschluss. Der Finanzausschuss arbeitet ehrenamtlich und ist der Synode verantwortlich.
Mitglieder des Finanzausschusses sind:
Harry Belfor, Voorburg (Niederlande)
Niels Gärtner, Bielefeld
Friedemann Hasting, Gnadau
Barbara Meussling, Berlin
Wolfgang Schmidt, Karlsruhe, Vorsitzender
Hans-Michael Wenzel, Herrnhut, stellvertretender Vorsitzender
Stephan Wilinski, Herrnhut
Die Ämter
Im geistlichen Dienst kennt die weltweite Brüder-Unität drei Ämter: das des Diakonus, das des Presbyters und das des Bischofs. Alle Ämter sind für Männer und Frauen gleichberechtigt zugänglich. Wer zum Diakonus oder zur Diakona ordiniert ist, ist berechtigt, die Sakramente (Taufe und Abendmahl) zu verwalten. Das Bischofsamt verleiht keine Verwaltungsbefugnisse. Es ist vor allem ein seelsorgerliches Amt an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im geistlichen Dienst.
Die Brüder-Unität als selbstständige Kirche
Die Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine ist eine evangelische Kirche, die ihre Angelegenheiten im Rahmen ihrer Kirchenordnung selbstständig regelt. Seit 1922 ist sie anerkannt als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine ist eine von derzeit 25 Provinzen der weltweiten Brüder-Unität (Unitas Fratrum, Moravian Church). Sie ist ein Verband von Gemeinden, Gemeindegruppen, Sozietäten, diakonischen Werken, Schulen und Missionsorganisationen in Deutschland, in Dänemark, Estland, Lettland, in den Niederlanden, in Schweden, Albanien und der Schweiz.
Die Synode
Die Synode der Evangelischen Brüder-Unität ist ihre höchste verfassungsmäßige Vertretung. Sie besteht aus amtlichen und gewählten Abgeordneten, die jeweils für eine sechsjährige Amtsdauer der Synode angehören. Die Synode kommt alle zwei Jahre an wechselnden Orten zu Tagungen zusammen.
Die Synode wählt die Kirchenleitung (Direktion) und überträgt ihr die Leitung, Verwaltung und Vertretung der Brüder-Unität. Die Synode wählt auch die Bischöfe sowie die Delegierten zu den Synoden der weltweiten Brüder-Unität (Unitätssynoden).
Die Synode wählt für jede Tagung einen Vorstand. Ihm gehören aktuell folgende Personen an: Nelly Cambridge, Utrecht (Niederlande), Bernhard Goodwin, München, Dr. Peter Vogt, Niesky





